Der Wirtschaftsausschuss ist das zentrale Informations- und Analyseorgan der betrieblichen Mitbestimmung.
Er bereitet wirtschaftliche und strategische Entwicklungen transparent auf, berät den Betriebsrat und unterstützt frühzeitig bei der Erkennung von Risiken und Veränderungen im Unternehmen. So entsteht fundiertes Wissen, das die Interessen der Belegschaft stärkt und Handlungssicherheit schafft.
Der Wirtschaftsausschuss ist das zentrale Informations- und Beratungsorgan der betrieblichen Mitbestimmung.
Er sorgt dafür, dass wirtschaftliche und strategische Entwicklungen im Unternehmen frühzeitig erkannt, verständlich aufbereitet und in die betriebliche Interessenvertretung eingebracht werden. Damit schafft er die Grundlage für fundierte Entscheidungen und eine starke Position des Betriebsrats.
Der Wirtschaftsausschuss ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats. Seine Aufgabe ist es, den Betriebsrat regelmäßig und umfassend über die wirtschaftliche und strategische Lage des Unternehmens zu informieren. Gleichzeitig berät er den Unternehmer zu möglichen alternativen Entscheidungen (§106 Abs. 1 BetrVG).
In seiner kontinuierlichen Arbeit befasst sich der Wirtschaftsausschuss insbesondere mit:
So entsteht ein frühzeitiges Verständnis für Veränderungen und deren Auswirkungen.
Durch die regelmäßige Tätigkeit entwickelt der Wirtschaftsausschuss ein tiefes Erfahrungswissen über das Unternehmen. Dieses Wissen ist besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen von großer Bedeutung und stärkt die Handlungsfähigkeit der Arbeitnehmervertretung nachhaltig.
Der Wirtschaftsausschuss besteht in der Regel aus einem 7er-Team (§107 Abs. 1 BetrVG). Von seinen Mitgliedern werden sowohl breit aufgestellte Allrounder-Kompetenzen als auch spezifisches Fachwissen erwartet. Nur so kann der Ausschuss seine komplexe Beratungs- und Informationsfunktion effektiv erfüllen.
Seminare für den Wirtschaftsausschuss haben das Ziel, dass das Gremium den rechtlichen Rahmen der eigenen Handlungsmöglichkeiten kennenlernt, ein Grundverständnis für zentrale betriebswirtschaftliche Themen aufbaut und die Anforderungen an die Gremienorganisation (die von der Betriebsratsorganisation in einigen Aspekten abweicht) umsetzen kann.
Inhaltliche Gegenstände sind dabei häufig
der rechtliche Rahmen der Wirtschaftsausschusstätigkeit
Kompetenzaufbau zu einem eigenständigen wirtschaftlichen Verständnis für das eigene Unternehmen
der Jahresabschluss und Kennzahlen zum Jahresabschluss zur Einschätzung der wirtschaftlichen Situation aus Sicht der Belegschaft
das Erkennen und Bewerten von Schwächen des eigenen Unternehmens
die Umsetzung der Erkenntnisse in konkretes Mitbestimmungshandeln
Fragen an die Unternehmensleitung
Weiterleitung fundierter Informationen an das zuständige Betriebsratsgremium
Der Gegenstand von Beratung liegt im konkreten Bedarf. Eine Beratung für Wirtschaftsausschüsse setzt i. d. R. eine Analyse voraus.
Themen für Beratungen können sein
Betriebsänderungen (§111 BetrVG) und deren von der Unternehmensleitung argumentativ vertretene Notwendigkeit
Betriebsschließungen oder Betriebsverlagerungen mit dem Argument der Unwirtschaftlichkeit
Unterstützung bei wirtschaftlichen Fragestellungen in Einigungsstellen
Gremienberatung zu Fragen der Organisation
Unterstützung bei der Erstellung von Auswertungs- und Analysetools, angepasst an das Unternehmens-Reporting
Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit mir auf.
Sie erreichen uns telefonisch, oder mir Ihr Anliegen über das Kontaktformular schildern.
Sie stehen vor wichtigen Entscheidungen? Ich unterstütze Sie mit fundierter Analyse und klarer Arbeitnehmer:innen-Perspektive.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.