Angebote für
Aufsichtsräte

Kompetenz stärken. Verantwortung sicher gestalten.

Wir unterstützen Aufsichtsräte und Arbeitnehmer:innenvertretungen 
mit praxisnahen Seminaren, individueller Beratung und fundierten Analysen.

Verantwortung im Aufsichtsrat professionell wahrnehmen


Mitbestimmung lebt von fundierten Entscheidungen.

Insbesondere Arbeitnehmer:innenvertreter bringen wertvolle betriebliche Erfahrungen und Perspektiven in die Arbeit des Aufsichtsrates ein. Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, sind fundiertes wirtschaftliches, strategisches und rechtliches Know-how entscheidend.

Aufgaben des Aufsichtsrates – Verantwortung verstehen und sicher handeln


Der Aufsichtsrat ist ein zentrales Organ der Unternehmensmitbestimmung und trägt die Verantwortung für die Überwachung und Beratung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes. 

Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt und haben in den letzten Jahren durch neue Anforderungen an Corporate Governance und Transparenz weiter an Bedeutung gewonnen.
 

Die Arbeit des Aufsichtsrates ist gesetzlich klar geregelt:

  • Nach §111 AktG überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung
  • Das Mitbestimmungsgesetz (§25 MitbestG) regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer:innen
  • Ab 500 Beschäftigten müssen Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat aufgenommen werden
  • Zwischen 500 und 2.000 Beschäftigten gilt die Drittelbeteiligung (ein Drittel Arbeitnehmerseite)
  • Ab 2.000 Beschäftigten gilt die paritätische Mitbestimmung mit gleich starker Besetzung beider Seiten
  • Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Aufsichtsratsvorsitzende mit einer doppelten Stimme

Ein zentraler Auftrag des Aufsichtsrates ist die Sicherstellung einer guten Corporate Governance. Dazu gehört die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Kontrolle strategischer und wirtschaftlicher Entscheidungen.

In den letzten Jahren wurden die Anforderungen an diese Kontrollfunktion deutlich verschärft. Insbesondere durch gesetzliche Anpassungen wie ARUG II ist die Verantwortung des Aufsichtsrates – etwa bei der Vorstandsvergütung – weiter gestiegen.

Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Mitbestimmungsregelungen:

  • Ab 500 Arbeitnehmer:innen: Einbindung von Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat
  • 500 bis 2.000 Beschäftigte: Drittelbeteiligung – ein Drittel des Aufsichtsrates besteht aus Arbeitnehmer:innenvertreter:innen
  • Ab 2.000 Beschäftigten: Paritätische Mitbestimmung – Arbeitnehmer:innen- und Kapitalseite sind gleich stark vertreten

Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Aufsichtsratsvorsitzende durch eine doppelte Stimme.

Das Angebot umfasst

Seminare & Workshops

Bei Inhouse-Seminaren wird der konkrete Seminarbedarf in Abstimmung mit dem Gremium (Arbeitnehmer:innenbank) geplant.

  • Handlungsrahmen der einzelnen AR-Mitglieder innerhalb u. außerhalb des Gremiums

  • Einschätzung und Verständnis des Risikomanagements

  • Einschätzung und Verständnis des Jahresabschlusses

  • Erhöhung der Frage- und Diskussionsfähigkeit im Gremium

  • Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG) bzw. spezifischer Länder Kodizes (z. B. Public Corporate Governance Kodex NRW)

  • Taktisches und zielorientiertes Verhalten in ausgewählten Aufsichtsratsituationen

Beratung

Der Gegenstand von Beratung liegt im konkreten Bedarf.

Es handelt sich beispielsweise um die Frage, welche Konsequenzen sich bei bestimmten zustimmungspflichtigen Geschäften des Aufsichtsrates (§111 Abs. 4 AktG) ergeben können.

Gutachten und Analysen

Bei Inhouse-Seminaren wird der konkrete Seminarbedarf in Abstimmung mit dem Gremium (Arbeitnehmer:innenbank) geplant.

Die Analysen umfassen, je nach konkretem Bedarf

  • Jahresabschlussanalysen über einen Zeitraum von mehreren Jahren, um die Unternehmensentwicklung einschätzen zu können

  • eine Mitbewerber-Analyse, um die eigene Unternehmensentwicklung besser einschätzen zu können

  • Risikoanalysen, die der Arbeitnehmer:innenbank ein belegschaftsorientiertes Risikobild des Unternehmens vermitteln

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Sie stehen vor wichtigen Entscheidungen? Ich unterstütze Sie mit fundierter Analyse und klarer Arbeitnehmer:innen-Perspektive. 

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

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Tel.: 040 390 5445
Mobil: 0170 80 66 539

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Bernhard M. Winkler
- Arbeitnehmernaher Unternehmensanalyst -
Dipl.-Volkswirt / Dipl.-Sozialökonom

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Hohenzollernring 122
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