Mitbestimmung lebt von fundierten Entscheidungen.
Insbesondere Arbeitnehmer:innenvertreter bringen wertvolle betriebliche Erfahrungen und Perspektiven in die Arbeit des Aufsichtsrates ein. Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, sind fundiertes wirtschaftliches, strategisches und rechtliches Know-how entscheidend.
Der Aufsichtsrat ist ein zentrales Organ der Unternehmensmitbestimmung und trägt die Verantwortung für die Überwachung und Beratung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes.
Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt und haben in den letzten Jahren durch neue Anforderungen an Corporate Governance und Transparenz weiter an Bedeutung gewonnen.
Die Arbeit des Aufsichtsrates ist gesetzlich klar geregelt:
Ein zentraler Auftrag des Aufsichtsrates ist die Sicherstellung einer guten Corporate Governance. Dazu gehört die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Kontrolle strategischer und wirtschaftlicher Entscheidungen.
In den letzten Jahren wurden die Anforderungen an diese Kontrollfunktion deutlich verschärft. Insbesondere durch gesetzliche Anpassungen wie ARUG II ist die Verantwortung des Aufsichtsrates – etwa bei der Vorstandsvergütung – weiter gestiegen.
Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Mitbestimmungsregelungen:
Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Aufsichtsratsvorsitzende durch eine doppelte Stimme.
Bei Inhouse-Seminaren wird der konkrete Seminarbedarf in Abstimmung mit dem Gremium (Arbeitnehmer:innenbank) geplant.
Handlungsrahmen der einzelnen AR-Mitglieder innerhalb u. außerhalb des Gremiums
Einschätzung und Verständnis des Risikomanagements
Einschätzung und Verständnis des Jahresabschlusses
Erhöhung der Frage- und Diskussionsfähigkeit im Gremium
Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG) bzw. spezifischer Länder Kodizes (z. B. Public Corporate Governance Kodex NRW)
Taktisches und zielorientiertes Verhalten in ausgewählten Aufsichtsratsituationen
Der Gegenstand von Beratung liegt im konkreten Bedarf.
Es handelt sich beispielsweise um die Frage, welche Konsequenzen sich bei bestimmten zustimmungspflichtigen Geschäften des Aufsichtsrates (§111 Abs. 4 AktG) ergeben können.
Bei Inhouse-Seminaren wird der konkrete Seminarbedarf in Abstimmung mit dem Gremium (Arbeitnehmer:innenbank) geplant.
Die Analysen umfassen, je nach konkretem Bedarf
Jahresabschlussanalysen über einen Zeitraum von mehreren Jahren, um die Unternehmensentwicklung einschätzen zu können
eine Mitbewerber-Analyse, um die eigene Unternehmensentwicklung besser einschätzen zu können
Risikoanalysen, die der Arbeitnehmer:innenbank ein belegschaftsorientiertes Risikobild des Unternehmens vermitteln
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